
Unser Leistungsspektrum
- Neu- & Gebrauchtgeräte
- Vermietung
- Full-Service-Angebote
- Finanzierungen
- 24 Stunden-Notdienst
- Reparaturwerk
- Ersatzteillager
- Fahrerschulungen
- Transportservice
Mietbedingungen
1. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung ab Lager Apensen
der Vermieterin oder, wenn die Mieterin die Mietsache abzuholen
hat, mit dem für die Abholung bestimmten Zeitpunkt und endet mit
dem Tag des Wiedereintreffens der Mietsache im Lager Apensen.
Die Mietsache wird, je nach Wahl der Mieterin, entweder von ihr im
Lager Apensen abgeholt, oder durch ein von der Vermieterin
bestimmtes Transportunternehmen oder durch die Vermieterin unfrei
an die Mieterin zum Versand gebracht. Der Rücktransport ist von der
Mieterin zu veranlassen und zu zahlen. Die Mietsache ist frachtfrei
im Lager Apensen anzuliefern. Die jeweilige Transportgefahr trägt
die Mieterin.
2. Einsatzort
Eine Änderung des vereinbarten Einsatzortes oder die Überlassung
der Mietsache an einen Dritten ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.
3. Mietpreis
Der vereinbarte Mietpreis gilt für einen täglich höchstens 8
stündigen Einsatz der Mietsache. Bei längerer täglicher Einsatzzeit
erhöht sich der Mietpreis. Bei 2-schichtigem Einsatz beträgt die
Erhöhung 60 %, bei 3-schichtigem Einsatz 100 %.
Der Mietpreis ist bei täglicher, wöchentlicher oder monatlicher
Miete im Voraus zu entrichten. Andere Zahlungsziele nach
Vereinbarung.
4. Unterhaltungs- und Sorgfaltspflichten der Mieterin
Die Mietsache wird in einem technisch einwandfreien Zustand
vermietet.
Die Mieterin ist verpflichtet, für die Wartung und Pflege der
Mietsache genauestens Sorge zu tragen. Reparaturen, die durch
normalen Verschleiß der Mietsache notwendig waren, werden durch den
Kundendienst der Vermieterin kostenlos beseitigt. Die Kosten der
Wartung trägt ebenfalls die Vermieterin.
Die Mieterin verpflichtet sich, die allgemeinen
Sicherheitsbestimmungen für Flurförderfahrzeuge zu
beachten.Änderungen oder Einbauten an der Mietsache dürfen nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erfolgen.
Einbauten gehen in das Eigentum der Vermieterin über.
5. Haftung der Mieterin
Ab Auslieferung bzw. Abholung ab Lager Apensen trägt die Gefahr des
zufälligen Unterganges, Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung,
des Brandes, der Vernichtung, des vorzeitigen Verschleißes und
eines vorübergehenden Ausfalls der Mietsache die Mieterin; deren
Verpflichtung zur Fortzahlung des vereinbarten Mietpreises durch
derartige Ereignisse nicht berührt wird. In den genannten Fällen
hat die Mieterin die Vermieterin unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch
Gewalteinwirkung, fehlerhafte Bedienung, sonstige Fahrlässigkeit
der Mieterin oder ihrer Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen und
Dritte, sowie durch mangelhafte Pflege oder Unfall entstehen,
werden auf Kosten der Mieterin durch die Vermieterin behoben.
Während der Betriebsunterbrechung zum Zwecke der Wartung und
Reparatur ist der Mietpreis zu entrichten.
Die Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei Dritten,
die mit der Mietsache während der Mietzeit, gleich von wem
(Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen und Dritten) verursacht werden,
übernimmt die Mieterin.
6. Kündigung
Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag kann von
beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich oder fernschriftlich zu erfolgen.
Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen, wenn
a) Die Mieterin ohne Einwilligung der Vermieterin die Mietsache
oder einen Teil derselben vertragswidrig einen anderen als den
vertraglich vereinbarten Einsatzort bringt;
b) Die Mieterin einem Dritten die Mietsache weitervermietet oder
Rechte aus einem Vertrag abtritt oder Rechte irgendwelcher Art an
der Mietsache einem Dritten einräumt;
c) Auf Seiten der Mieterin Umstände eintreten, die deren
Kreditwürdigkeit nach allgemeiner Anschauung wesentlich
beeinträchtigt;
d) Zahlungsrückstand besteht;
e) Die Mieterin ihre Zahlungen einstellt, bei ihrem
f) Gläubigern um einen Insolvenzvergleich nachsucht, gegen sie ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder wenn sich aus
der Tatsache eines Wechselprotestes oder einer Pfändung ergibt, das
sie fälligen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Daraus resultierende Schäden etc. auf Seiten der Vermieterin hat
die Mieterin zu tragen.
7. Mängelanzeige nach Rücklieferung
Die ordnungsgemäße Rücklieferung der Mietsache gilt als von der
Vermieterin anerkannt, wenn nicht spätestens 14 Werktage nach
Eintreffen der Mietsache bei der Mieterin eine schriftliche
Mängelanzeige unter Bekanntgabe der festgestellten Mängel an die
Mieterin abgesandt ist.
8. Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieses Mietvertrages
bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein, so werden die
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Buxtehude.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte der Mieterin sind
ausgeschlossen, sofern es sich bei den Gegenforderungen nicht um
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
MEYNSTAPLER Vertriebs- & Service GmbH
Neukloster Str. 50
D-21641 Apensen
